Die Behauptung der Geldwäsche in Deutschland
Geldwäsche ist ein schwerer, technischer Straftatvorwurf; er verlangt konkrete Beweise und ein rechtskräftiges Urteil. Dass es im Ausland Gleichgesinnte gibt, zeigt keine rechtswidrige Finanzorganisation zwischen ihnen. Eine gemeinsame Finanzstruktur der behaupteten Art gibt es nicht.
Unbegründet