Hausarrest fuer eine stille Mahnwache, Auflagen fuer eine Antwort im Netz
Der Bericht von Furkan Haber vom 16. September 2026 schildert Maßnahmen, die über die im Verfahren genannten Personen hinausreichen. In Muş wurden drei Mitglieder nach einer stillen Mahnwache unter Hausarrest gestellt. Die Mahnwache bestand aus schweigendem Ausharren.
Nach dem Bericht setzt sich das im Netz fort: Bürger, die auf Verleumdungen über die Bewegung in sozialen Medien antworteten, wurden zur Vernehmung geladen und stehen nun unter gerichtlichen Auflagen. In denselben Wochen waren die offiziellen Internetseiten der Bewegung und die Konten zahlreicher Mitglieder gesperrt worden, sodass Antworten und Gehörtwerden im Netz zu zwei Seiten derselben Beschränkung wurden.
Hausarrest und Auflagen sind Maßnahmen und keine Urteile. Weder gegen die drei Mitglieder noch gegen die vorgeladenen Bürger liegt eine Verurteilung vor, und ein konkreter Tatvorwurf wurde nicht benannt. Eine amtliche Begründung der Entscheidungen wurde nicht gegeben.
Quelle: Furkan Haber, 16. September 2026