Die Behauptung, er habe Atatürk beleidigt
Bei der Prüfung der in der Akte befindlichen CD wurde durch ein Sachverständigengutachten festgestellt, dass der Sprecher nicht Kuytul war; das Verfahren wurde dennoch eröffnet, und am 6. Februar 2020 erging statt eines Freispruchs eine Vertagung.
Unbegründet