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Rechtsverletzungen

Konten von Inhaftierten und Hausarrestanten gesperrt

Nach dem Bericht von Furkan Haber vom 16. September 2026 sind die Sperren auf den Bankkonten jener Mitglieder, die nach der Operation vom 19. August 2026 inhaftiert wurden oder unter Hausarrest stehen, weiterhin in Kraft. Menschen, gegen die noch kein Urteil ergangen ist, sind damit faktisch von ihrem eigenen Geld abgeschnitten.

Ein konkretes Beispiel ist die Rente von Alparslan Kuytul. Die Sperre dieser Zahlung hat die Lebensgrundlage einer Familie mit fünf Kindern eingeschränkt. Die finanziellen Maßnahmen beschränken sich nicht darauf: Zeitgleich mit der Operation wurden für fünf getrennte Privatunternehmen, die weder finanziell noch organisch mit der Bewegung verbunden sind, Zwangsverwalter eingesetzt.

Betroffen sind nicht nur die Inhaftierten. Gegen drei Mitglieder, die in Muş schweigend ausharrten, wurde Hausarrest verhängt; Bürger, die in sozialen Medien auf Vorwürfe antworteten, werden vorgeladen und unter Justizaufsicht gestellt. Kontosperre, Hausarrest und Justizaufsicht bilden so eine Kette von Einschränkungen, die vor jedem Verfahrensabschluss wirkt.

Quelle: Furkan Haber, 16. September 2026

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