Zugangssperren fuer offizielle Webseiten und Social-Media-Konten
Nach dem Bericht von Furkan Haber vom 16. September 2026 traten die Zugangssperren in denselben Tagen in Kraft wie die Operation vom 19. August. Sie blieben nicht auf eine einzelne Adresse beschränkt: Erfasst waren die offiziellen Webseiten der Bewegung und die Social-Media-Konten einer großen Zahl von Mitgliedern. Die Entscheidungen wirkten, ohne dass ein Urteil vorlag.
Furkan Haber berichtet, dass in dieser Zeit Bürger, die in sozialen Netzwerken auf Vorwürfe gegen die Bewegung antworteten, zur Aussage geladen und unter gerichtliche Auflagen gestellt wurden. Auch die Reihenfolge des Aufrufs in den Gerichtssaal folgte nicht dem Alphabet, sondern Listen, die anonyme Konten kurz zuvor verbreitet hatten. Beide Angaben stehen nebeneinander: Während der Zugang zu den eigenen Kanälen der Bewegung geschlossen wurde, blieben Beiträge gegen sie im Umlauf.
Quelle: Furkan Haber, 16. September 2026