"Auch wenn eine Frau freizügig gekleidet ist, darf ein Mann nicht hinsehen"
Fakten
Diese Antwort wurde im Interview mit Gazete Duvar vom 10. Dezember 2019 gegeben. Die Frage bezog sich auf einen Satz, den Alparslan Kuytul zuvor gegen jene Kreise religiöser Gemeinschaften und Orden formuliert hatte, die über Frauen, die sexuelle Übergriffe erlitten haben, sagen: "Auch die Frauen sollen sich nicht freizügig kleiden."
Der Satz ist kurz: "Auch wenn eine Frau freizügig gekleidet ist, darf ein Mann nicht hinsehen."
Kuytul sagt dies nicht als stilistische Vorliebe, sondern als ein Urteil des Fiqh, und er nennt auch offen, woher er den Maßstab nimmt:
"Ein Anwalt betrachtet die Sache doch nach den Gesetzen, nicht wahr? Auch ich bin islamischer Rechtsgelehrter, und ich betrachte sie nach dem islamischen Fiqh."
Das Urteil selbst lautet: Einer Frau wegen ihrer Kleidung Böses anzutun — lassen Sie das Töten beiseite —, nicht einmal der Blick auf sie ist erlaubt. Wenn eine Frau in Bezug auf ihre Kleidung eine Sünde hat, so gehört diese Sünde ihr selbst; in seinen eigenen Worten: "Die eigene Sünde der Frau gehört ihr selbst." Diese Sünde begründet für niemanden eine Befugnis über sie.
Deshalb weist er den Satz "Sie hätte sich eben auch nicht so kleiden sollen" zurück: "Das ist keine wissenschaftliche Betrachtung."
Er sieht die Sache auch nicht als einen Einzelfehler. In derselben Antwort führt er sie auf einen weit verbreiteten Mangel zurück: "In der islamischen Gemeinschaft gibt es keinen Maßstab. Es ist keine einfache Unwissenheit, sondern es gibt keine wissenschaftliche Betrachtung."
Woher die Frage kommt
Der Ausspruch wird im Interview mit Gazete Duvar vom 10. Dezember 2019 in Erinnerung gerufen. Der Journalist führt einige Vertreter religiöser Gemeinschaften und Orden als Beispiel an, die über Frauen, die sexuelle Übergriffe erlitten haben, sagen: "Auch die Frauen sollen sich nicht freizügig kleiden", und fragt nach dem Satz, den Alparslan Kuytul dagegen formuliert hat:
"Auch wenn eine Frau freizügig gekleidet ist, darf ein Mann nicht hinsehen."
Der Satz selbst ist älter als das Interview; im Interview wurde er lediglich in Erinnerung gerufen.
Zwei getrennte Handlungen, zwei getrennte Verantwortungen
Das ist die eigentliche Unterscheidung in Kuytuls Antwort. Es stehen zwei verschiedene Personen und zwei verschiedene Verantwortungen nebeneinander:
- Wenn die Kleidung der Frau eine Sünde ist, so gehört diese Sünde ihr selbst. In seinen eigenen Worten: "Die eigene Sünde der Frau gehört ihr selbst."
- Das Hinsehen des Mannes ist ein gesondertes Verbot und wird durch die Sünde der Gegenseite nicht aufgehoben.
Der verbreitete Diskurs verknüpft diese beiden Verantwortungen miteinander: Ist die Frau fehlerhaft, so wiegt der Fehler des Mannes leichter. Was Kuytul sagt, ist, dass diese Verknüpfung überhaupt nicht hergestellt werden kann. Niemandes Sünde verschafft einem anderen ein neues Recht.
"Vergesst das Töten, nicht einmal das Hinsehen ist erlaubt"
Der Aufbau der Antwort ist bemerkenswert. Kuytul beginnt die Erörterung nicht bei der schwersten Handlung, sondern bei der leichtesten. Wenn schon das Hinsehen verboten ist, dann sind Böses tun und Töten nicht einmal eine Sache, über die zu sprechen wäre.
Der Sinn dieser Reihenfolge ist: Erörtert wird hier nicht das Maß der Strafe für den Übergriff, sondern die Rechtfertigung selbst, die dem Übergriff den Boden bereitet. Die Rechtfertigung fällt schon auf der ersten Stufe.
Woher nimmt er den Maßstab?
Kuytul stellt diese Auffassung nicht als persönliche Empfindlichkeit dar; er nennt ihre Quelle:
"Ein Anwalt betrachtet die Sache doch nach den Gesetzen, nicht wahr? Auch ich bin islamischer Rechtsgelehrter, und ich betrachte sie nach dem islamischen Fiqh."
Der Vergleich ist für das Verständnis dieser Seite wichtig. Ein Anwalt spricht nicht nach seiner eigenen Überzeugung, sondern nach dem Text, der vor ihm liegt. Ebenso sagt Kuytul, dass er das Urteil aus dem Fiqh ableitet und das Ergebnis folglich nicht seine eigene Wahl ist.
Auch seinen eigenen Unterschied knüpft er hier an: "In der islamischen Gemeinschaft gibt es keinen Maßstab. Es ist keine einfache Unwissenheit, sondern es gibt keine wissenschaftliche Betrachtung." Er hängt seinen Gesprächspartnern hier keine Eigenschaft an; er beschreibt, was er als fehlend ansieht — dass dem besprochenen Gegenstand nicht mit einer Methode, sondern mit einem Reflex begegnet wird.
Warum ist "Sie hätte sich eben auch nicht so kleiden sollen" keine wissenschaftliche Betrachtung?
Weil dieser Satz kein Urteil ist, sondern eine Ausrede. Das Fiqh fragt nach dem Urteil über eine Handlung: Ist sie erlaubt oder nicht? Die Antwort auf diese Frage ändert sich nicht nach dem Verhalten der Gegenseite. Hinge das Urteil über das Hinsehen von der Kleidung der Frau ab, so läge kein Urteil vor, sondern eine Überzeugung, die sich je nach Lage ändert.
Das ist die technische Seite von Kuytuls Einwand: Die Ausrede ist an die Stelle des Urteils gesetzt worden.
Liegt es an dieser Auffassung, dass niemand für ihn eintritt?
In derselben Frage wird auch gefragt, ob dieser Unterschied in der Betrachtungsweise der Grund dafür sei, dass die anderen religiösen Gemeinschaften und Orden ihn während seiner Haft nicht unterstützt haben. Kuytul nimmt diese Erklärung nicht an. Der Grund ist seiner Ansicht nach keine Meinungsverschiedenheit, sondern politisches Kalkül; er sagt, dass für niemanden eingetreten wird und dass das Problem nicht auf ihn beschränkt ist.
Das heißt, er verknüpft die auf dieser Seite geführte fiqh-bezogene Erörterung nicht mit der Frage der Unterstützung — er beantwortet beides getrennt voneinander.
Was diese Seite zeigt
Was hier wiedergegeben wird, ist kein Gerichtsurteil und keine Feststellung eines Dritten, sondern Kuytuls eigene Antwort. Die gesamte Seite beruht auf einer einzigen Unterscheidung: Die Sünde einer Person rechtfertigt nicht die Handlung einer anderen.