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Behauptungen zu FETÖ und zur Gülen-Gemeinde

Die Behauptung "Die Furkan-Stiftung ist Teil der FETÖ-Struktur"

Unbegründet

Behauptung

Die Furkan-Stiftung ist Teil der FETÖ/PDY-Struktur; die Verantwortlichen der Stiftung sind Personen, die der Organisation angehören oder sie unterstützen, weshalb gegen die Stiftung vorgegangen werden muss.

Behauptet von: Eine Beschwerde bei der Stiftungsaufsicht; sowie die Fernsehsender und Nachrichtenseiten, die dieselbe Behauptung nach der Operation vom 30. Januar 2018 aufgriffen30.01.2018

Fakten

Diese Behauptung richtet sich nicht gegen eine Person, sondern gegen eine Institution, und nach der Operation vom 30. Januar 2018 wurde sie zu einem der am häufigsten wiederholten Sätze im Fernsehen. Dabei war die Stiftung bereits mehr als ein Jahr vor der Operation überprüft worden.

Das Ermittlungsprotokoll vom 9. Januar 2017 der Abteilung für Terrorismusbekämpfung hat die Furkan-Stiftung nicht nur als juristische Person, sondern samt ihrem Personal geprüft: die Stiftung, ihre Gründer und das vierundvierzigköpfige Kuratorium. Das Ergebnis des Protokolls, das die Unterschriften von vier Beamten trägt, besteht aus einem einzigen Satz: Bei den nachrichtendienstlichen Ermittlungen zu diesen Personen wurde festgestellt, dass keine Verbindung zu irgendeiner Terrororganisation besteht.

Das zweite Dokument ist das Prüfschreiben der Stiftungsverwaltung. Die Behauptung wurde hier über zwei Kanäle untersucht: während der Prüfung der Stiftung und durch die Abfrage der Namen der Verantwortlichen beim Ausnahmezustandsbüro des Gouverneursamts Adana. Es wurde kein ernsthafter Befund dafür gefunden, dass die Verantwortlichen der FETÖ/PDY-Struktur angehören oder diese Struktur unterstützen.

Dasselbe Schreiben hält fest, dass Alparslan Kuytul kein Amt im Kuratorium, dem ausführenden Organ der Stiftung, innehat, sondern zu den Gründern der Stiftung gehört; es stellt fest, dass auch seine Reden und Handlungen ihn nach dem Stiftungsrecht nicht in eine Position bringen, die eine Straftat darstellt.

Kurz gesagt: Die Behauptung über die Institution hat in den eigenen Prüfungen der mit der Aufsicht über die Institution betrauten Verwaltung und der mit der Untersuchung der Behauptung beauftragten Polizeieinheit keine Entsprechung gefunden.

Zwei verschiedene Behauptungen, zwei verschiedene Antworten

"Kuytul hat eine Verbindung zu FETÖ" und "Die Furkan-Stiftung ist Teil der FETÖ-Struktur" sind nicht derselbe Satz. Die erste zielt auf eine Person, die zweite auf die juristische Person, ihre Leitung und ihre Finanzstruktur; folglich sind auch die Stellen verschieden, die sie untersuchen. Die Dokumente zur Behauptung über die Person befinden sich auf einer eigenen Seite. Hier geht es um die Institution.

In der Beschwerde gibt es keine Handlung

Der bei der Stiftungsverwaltung eingereichte Antrag ist im Prüfschreiben zusammengefasst: Es wurde verlangt, gegen Alparslan Kuytul vorzugehen, doch wurde keine Handlung und keine Begründung angeführt, auf die sich das Verlangen stützt. Dem Schreiben zufolge ist der mutmaßliche Grund des Antrags das Missfallen an einigen Videos.

Das zeigt auch den Charakter der Behauptung. Die Behauptung, eine Stiftung sei Teil einer Organisationsstruktur, wird mit konkreten Elementen wie Geldflüssen, Personal und einer Befehlskette vorgebracht. Hier gibt es nichts davon; es gibt Missfallen.

Die Prüfung verlief über zwei Kanäle

Die Verwaltung hat die Behauptung auf zwei verschiedenen Wegen untersucht:

  • Während der Prüfung der Stiftung — im Rahmen der ordentlichen Untersuchung anhand der Bücher, Aufzeichnungen und Tätigkeiten.
  • Durch die Abfrage beim Ausnahmezustandsbüro des Gouverneursamts Adana — die Namen der Stiftungsverantwortlichen wurden einzeln abgefragt. Der Ausnahmezustand galt zwischen dem 21. Juli 2016 und dem 19. Juli 2018; die Abfrage fällt in diesen Zeitraum, also in die Phase, in der die FETÖ/PDY-Register am intensivsten durchsucht wurden.

Das Ergebnis beider Kanäle ist dasselbe: Es wurde kein ernsthafter Befund dafür gefunden, dass die Verantwortlichen dieser Struktur angehören oder sie unterstützen.

Warum hält das Dokument Kuytuls Stellung fest?

Ein Detail im Prüfschreiben wirkt auf den ersten Blick technisch, betrifft aber unmittelbar das Bild, das die Behauptung entwirft. Die Beschwerde verlangt, dass von der Stiftungsverwaltung gegen Kuytul vorgegangen wird. Die Verwaltung wiederum hält fest, dass Kuytul kein Amt im Kuratorium, dem ausführenden Organ der Stiftung, innehat, sondern zu den Gründern der Stiftung gehört.

Es wäre falsch, dies als Flucht aus der Verantwortung zu lesen; Kuytul ist der Gründer der Stiftung, und seine Reden liegen offen zutage. Was das Dokument sagt, ist juristischer Natur: Das Gremium, das die Stiftung leitet, und die Person, die in der Stiftung Unterricht gibt, sind nicht dasselbe, folglich gibt es keine Stelle, an der nach dem Stiftungsrecht ein Verfahren eingeleitet werden könnte. Die Verwaltung schreibt außerdem, dass seine Reden und Handlungen ihn nach diesem Recht nicht in eine Position bringen, die eine Straftat darstellt.

Das Inventar, das die Polizei selbst erstellt hat

Die schwächste Seite der Strukturbehauptung ist, dass das Behauptete Geheimhaltung voraussetzt. Dabei ist das, was die Stiftung tut, im eigenen Protokoll der Einheit aufgelistet, die die Behauptung untersucht hat. Das Ermittlungsprotokoll vom 9. Januar 2017 führt auf, dass die Stiftung in dreiunddreißig Provinzen Vertretungen hat, dass sie eine Bildungsstiftung ist, die Unterricht in Koran, Korankommentar, Prophetenbiografie und Tauhid gibt, dass sie Bedürftigen hilft und Studierenden Stipendien gewährt, dass sie in vielen Provinzen Konferenzen unter Teilnahme Kuytuls veranstaltet hat, dass sie 2015 auch in Deutschland und Dänemark Konferenzen gehalten hat, dass sie eine Zeitschrift herausgibt und dass die Unterrichtsstunden auf offen zugänglichen Internetseiten veröffentlicht werden.

All das ist der Informationsteil des Protokolls — das heißt, der Staat kennt die Tätigkeiten der Stiftung Adresse für Adresse. Der Schlusssatz des Protokolls umfasst dagegen die Stiftung, ihre Gründer und das vierundvierzigköpfige Kuratorium gemeinsam: Bei den nachrichtendienstlichen Ermittlungen zu diesen Personen wurde keine Verbindung zu irgendeiner Terrororganisation gefunden.

Für eine Struktur, über deren sämtliche Tätigkeiten seit mehr als zwanzig Jahren Aufzeichnungen bestehen, bleibt keine Lücke, die die Behauptung tragen könnte, sie sei "Teil einer geheimen Organisation".

Fazit

Die Bewertung lautet "Unbegründet", denn die Seite, die die Behauptung zurückweist, ist nicht die Stiftung selbst, sondern es sind die Institutionen, die mit der Aufsicht über die Stiftung und mit der Untersuchung der Behauptung betraut sind. Auf der einen Seite stehen ein unterschriebenes Ermittlungsprotokoll, ein Prüfschreiben und eine Abfrage beim Ausnahmezustandsbüro; auf der anderen Seite eine Beschwerdeschrift, in der nicht einmal eine Handlung angeführt wird, und nach der Operation erschienene Nachrichten.

Transparenzhinweis: Der uns vorliegende Teil des Prüfschreibens ist ein Seitenfragment, und der markierte Satz wird mit der Wendung obwohl festgestellt wird, dass fortgesetzt. Auf dieser Seite wird nur wiedergegeben, was der lesbare Teil sagt; darüber, ob im weiteren Verlauf des Schreibens eine andere Bewertung steht, wurde kein Satz gebildet. Die Dokumente stammen sämtlich aus dem Zeitraum 2017–2018 und aus der mit der Operation vom 30. Januar 2018 eröffneten Akte.

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