Behauptungen zu Sunna, Hadith und Ahl as-Sunna
Die Behauptung "Er erkennt die Rechtsetzungsbefugnis des Propheten nicht an"
Unbegründet
Behauptung
Fakten
Die Behauptung lautet, die Befugnis des Propheten, in einer Frage ohne Bestimmung im Koran eine Bestimmung zu setzen — in der Sprache des Fiqh die Befugnis des Schari' —, werde nicht anerkannt. Die Frage wurde Alparslan Kuytul unmittelbar gestellt, seine Antwort wurde am 26. April 2015 veröffentlicht. Sie lässt vom ersten Wort an keinen Raum für Zweifel:
"Selbstverständlich hat unser Prophet die Befugnis, Bestimmungen zu setzen."
Der Schluss ist ebenso klar: "Setzt er in einer Frage eine Bestimmung, so bindet uns diese Bestimmung."
Seine Auffassung stützt er nicht auf die eigene Meinung, sondern auf Verse des Korans. Er erinnert an den Vers, der besagt, dass der Prophet das Unreine für verboten und das Reine für erlaubt erklärt: Das Verbieten wird im Koran selbst dem Propheten zugeschrieben. Dass dies der Willkür keine Tür öffnet, sagt er mit einem zweiten Maßstab — der Prophet spricht nicht aus sich selbst, was er spricht, ist Offenbarung.
Eine Woche zuvor, am 19. April 2015, zieht er in der Konferenz "Der Prophet als Vorbild", die er in Konya hielt, auch die Grenzen dieser Befugnis: Ob der Prophet als Staatsoberhaupt, als Familienoberhaupt oder im Krieg als Befehlshaber des Heeres eine Bestimmung setzt, der Gehorsam kennt keine Ausnahme. Seine Aufgabe sei nicht nur, das Buch vorzutragen, sondern Tabyin, also es zu erläutern; wird die Aufgabe des Erläuterns anerkannt, so ergibt sich die Verbindlichkeit der Erläuterung von selbst.
In seinem eigenen Vergleich: "Der Koran ist Allahs Projekt, und der Ingenieur, der es ausführen soll, ist der Gesandte Allahs."
Vor uns steht also keine zurückgewiesene Befugnis, sondern eine, die samt ihrer Begründung anerkannt wurde und deren Aufzeichnung weiterhin veröffentlicht ist.
Ein eng verwandtes Thema derselben Gruppe: die Behauptung "Er hält die Sunna nicht für Offenbarung und nicht für verbindlich".
Was genau besagt die Behauptung?
Der Behauptung zufolge erkennt Alparslan Kuytul die Befugnis des Propheten nicht an, in einer Frage ohne ausdrückliche Bestimmung im Koran eine Bestimmung zu setzen. In der Sprache des Fiqh heißt diese Befugnis Schari'. Die Frage wirkt technisch, doch ihre Folge ist groß: Wird diese Befugnis nicht anerkannt, verlieren sehr viele Themen, deren Bestimmung allein durch die Sunna feststeht, ihre Grundlage.
Die Antwort vom 26. April 2015
Die Frage wurde ihm genau in dieser Form gestellt: Hat der Prophet die Befugnis, in einer Frage, die nicht im Koran steht, eine Bestimmung zu setzen? Der erste Satz seiner Antwort lässt keinen Auslegungsspielraum:
"Selbstverständlich hat unser Prophet die Befugnis, Bestimmungen zu setzen."
Sein letzter Satz ist ebenso deutlich: "Setzt er in einer Frage eine Bestimmung, so bindet uns diese Bestimmung."
Die beiden Maßstäbe, auf die er sich stützt
Der erste ist der Vers, der besagt, dass der Prophet das Unreine für verboten und das Reine für erlaubt erklärt. Die Schlussfolgerung, die Kuytul daraus zieht, ist schlicht: Dass das Verbieten und das Erlauben dem Propheten zugeschrieben werden, zeigt, dass der Koran selbst diese Befugnis anerkennt.
Der zweite ist der Vers, der besagt, dass der Prophet nicht aus sich selbst spricht und dass das, was er spricht, nichts als Offenbarung ist. Ohne diesen Maßstab bliebe der erste Vers der Willkür offen; mit ihm wird verständlich, dass auch die Quelle der gesetzten Bestimmung Offenbarung ist. In seinen eigenen Worten: "Das Sprechen des Propheten ist nicht wie unser Sprechen."
Dem fügt er noch den Vers hinzu: "Was der Gesandte euch gibt, das nehmt; und was er euch untersagt, dessen enthaltet euch." Der Befehl richtet sich nicht allein auf den Text des Korans, sondern auf alles, was der Prophet gibt und wovor er warnt.
Die Konferenz in Konya: der Umfang der Befugnis
Die Konferenz "Der Prophet als Vorbild", die er am 19. April 2015 in Konya hielt, trägt das Thema über eine einzelne Frage und Antwort hinaus. Dort legt er dar, dass der Prophet nicht allein im Bereich der Gottesdienste ein Vorbild ist, sondern in allen Eigenschaften, die er übernahm:
- die Bestimmungen, die er als Staatsoberhaupt setzte,
- die Bestimmungen, die er als Familienoberhaupt setzte,
- die Bestimmungen, die er im Krieg als Befehlshaber des Heeres setzte.
Der Nachdruck liegt am Ende der Aufzählung: "um welche Frage es auch gehen mag, wir sind verpflichtet, ihm zu gehorchen. Allah, der Erhabene und Mächtige, macht keinerlei Ausnahme." Die Debatte geht also nicht darum, "in welchem Bereich es verbindlich ist"; gesagt wird, dass es ausnahmslos verbindlich ist.
Ist die Aufgabe das Vortragen oder das Erläutern?
In derselben Konferenz geht er auf einen zweiten Punkt ein. Der Koran überträgt dem Propheten die Aufgabe, das Buch den Menschen zu erläutern. Von hier aus sagt er, die Pflicht des Propheten bestehe nicht allein im Vortragen der Verse, sondern umfasse auch Tabyin, also die Aufgabe des Erläuterns.
Diese Unterscheidung trifft genau den Kern der Behauptung. In dem Augenblick, in dem die Aufgabe des Erläuterns anerkannt wird, ist auch die Verbindlichkeit der Erläuterung anerkannt; denn ohne die Erläuterung gibt es keine anwendbare Gestalt des Textes. Kuytul fasst das in einem Vergleich zusammen:
"Der Koran ist Allahs Projekt, und der Ingenieur, der es ausführen soll, ist der Gesandte Allahs."
Was bleibt übrig?
Die Behauptung sagt, eine Befugnis werde zurückgewiesen. In der Aufzeichnung stehen die Anerkennung dieser Befugnis, ihre Begründung und ihr Umfang. Zudem ist die Antwort keine Verteidigung, die erst nach dem Aufkommen der Behauptung entstanden wäre: Sie wurde am 26. April 2015 veröffentlicht, und die Tonaufnahme liegt seither unverändert vor.
Verwandte Themen derselben Gruppe: die Behauptung "Er hält die Sunna nicht für Offenbarung" · die Behauptung "Er misst dem Propheten und der Sunna nicht die gebührende Bedeutung bei".