Behinderung von Konferenzen und Druckausübung
Zielte der Verbotsbeschluss des Gouverneursamts von Adana auf einen Saal oder auf eine religiöse Gemeinde?
Verzerrt
Behauptung
Fakten
Das Verbot wurde am Freitag, dem 21. April 2017, über die Polizei mitgeteilt. Am Tag darauf sollte in Adana im Aqua-Park-Saal eine Konferenz zum Thema Der vorbildliche Mensch: der Prophet stattfinden.
Im eigenen Wortlaut des Beschlusses des Gouverneursamts von Adana heißt es:
das Verbot aller Tätigkeiten, die unter dem Namen der Furkan-Stiftung für Bildung und Dienst oder durch Personen, die eine Verbindung oder Zugehörigkeit zu dieser Stiftung aufweisen, im Zusammenhang mit der genannten Veranstaltung in unserer gesamten Provinz durchgeführt werden sollen…
Die Wendung im Zusammenhang mit der genannten Veranstaltung in der Mitte des Satzes bindet den Geltungsbereich an ein Programm. Der Rest des Satzes ist dagegen institutionell: Gegenstand des Verbots ist kein Saal, sondern eine Stiftung und die Personen, die als mit ihr verbunden oder ihr zugehörig gelten; der Bereich ist die gesamte Provinz, ein Enddatum ist nicht genannt.
Den Beschluss als Maßnahme bezüglich eines Saales zu schildern, übergeht beide Schichten auf einmal. Auch die Anwendung entsprach nicht der engen Lesart: Am folgenden Tag wurde eine Presseerklärung, deren Gegenstand jene Konferenz nicht war, in einem Park verhindert, der auf der Liste der rund zehn vom Gouverneursamt verbotenen Orte nicht stand.
Es gibt einen weiteren Punkt, der in dieselbe Richtung weist. Das Thema der verbotenen Konferenz war die Vorbildhaftigkeit des Propheten; auf die Frage nach dem Grund des Verbots lautete die dem stellvertretenden Gouverneur zugeschriebene Antwort, Programme mit diesem Inhalt seien verboten.
Welche der beiden Lesarten auch zutrifft, die Beschreibung einer gewöhnlichen Maßnahme zu Ort und Zeit hält nicht stand. Trifft die enge Lesart zu, so lag die Presseerklärung außerhalb des Geltungsbereichs des Beschlusses. Trifft die weite Lesart zu, so ging es nicht um eine Maßnahme gegen eine Veranstaltung, sondern um ein Tätigkeitsverbot für eine Einrichtung in der gesamten Provinz.
Da der Wortlaut des Beschlusses im Archiv nicht als Dokument vorliegt, wird er hier ungekürzt in der Fassung wiedergegeben, in der Kuytul ihn im Interview vom 1. Juli 2018 geschildert hat.
Wann kam der Beschluss, und worauf?
Die Furkan-Stiftung bereitete in Adana eine Konferenz zum Thema Der vorbildliche Mensch: der Prophet vor. Zunächst wurde das der Stadt gehörende Mimar-Sinan-Freilichttheater beantragt, es wurde nicht bewilligt. Anschließend wurde der Aqua-Park-Saal angemietet. Einen Tag vor der Konferenz, am Freitag, dem 21. April 2017, wurde der Verbotsbeschluss über die Polizei mitgeteilt.
Bis hierher mag es so aussehen, als sei ein Saal für ungeeignet befunden worden. Der Wortlaut des Beschlusses selbst aber ist in zwei verschiedenen Sprachen zugleich geschrieben.
Die zwei Schichten des Textes
das Verbot aller Tätigkeiten, die unter dem Namen der Furkan-Stiftung für Bildung und Dienst oder durch Personen, die eine Verbindung oder Zugehörigkeit zu dieser Stiftung aufweisen, im Zusammenhang mit der genannten Veranstaltung in unserer gesamten Provinz durchgeführt werden sollen…
Die Wendung im Zusammenhang mit der genannten Veranstaltung in der Mitte des Satzes wirkt einschränkend: Sie bindet das Verbot an ein Programm. Diese Wendung steht im Text und darf nicht übergangen werden.
Der Rest des Satzes schränkt jedoch nicht ein, sondern weitet aus:
- Gegenstand des Verbots ist keine Veranstaltung, sondern eine Einrichtung — die Arbeiten, die unter dem Namen der Stiftung stattfinden sollen.
- Der Geltungsbereich geht auch über die Einrichtung hinaus: Eingeschlossen sind ebenso Personen, die als mit der Stiftung verbunden oder ihr zugehörig gelten. Die Grenze dieser beiden Wörter zieht der Beschluss selbst nicht; wer darunterfällt, wird nachträglich geprüft.
- Der Bereich ist nicht der angemietete Saal, sondern die gesamte Provinz.
- Ein Enddatum gibt es nicht.
Der Text stellt also einen engen Gegenstand in einen weiten Rahmen. Dafür, dass ein Saal die Menge nicht fasst, braucht es keinen solchen Satz; es genügt, den Namen des Saales zu nennen.
Welche Maßnahme ließ das Gesetz zu?
Artikel 17 des Gesetzes Nr. 2911 über Versammlungen und Demonstrationszüge gibt dem Gouverneur die Befugnis, eine bestimmte Versammlung um höchstens einen Monat zu verschieben; ein Verbot ist dagegen nur möglich, wenn eine klare und unmittelbare Gefahr besteht, dass eine Straftat begangen wird. Auch Artikel 34 der Verfassung und Artikel 3 desselben Gesetzes besagen, dass jeder ohne vorherige Genehmigung unbewaffnete und nicht angriffsweise Versammlungen abhalten darf.
Der Maßstab des Gesetzes ist eine bestimmte Versammlung und ein bestimmter Zeitraum. Im Wortlaut des Beschlusses haben beide einer institutionellen Beschreibung Platz gemacht.
Nach welcher Lesart wurde verfahren?
Die Antwort auf diese Frage kam am folgenden Tag. Gegenstand der Presseerklärung, die am 22. April 2017 abgegeben werden sollte, war nicht die verbotene Konferenz, sondern die Äußerungen Cem Küçüks über die Teilnehmer der Mavi Marmara. In Adana bestand für eine Presseerklärung keine Genehmigungspflicht, und der gewählte Atatürk-Park war nicht unter den rund zehn Punkten, an denen das Gouverneursamt Erklärungen verboten hatte.
Kuytul erinnerte den Polizeiführer am Ort des Geschehens daran. Dieser widersprach nicht; ohne es auch nur für nötig zu halten, den Gouverneur zu fragen, gab er den Einsatzbefehl. Der Beschluss hätte auf dem Papier also eng gelesen werden können, vor Ort aber wurde er weit angewandt.
Die Frage des Inhalts
Das zweite Zeichen dafür, dass das Ziel kein Ort war, ist das Thema des verbotenen Programms. Der Titel der Konferenz handelte von der Vorbildhaftigkeit des Propheten. Auf die Frage nach dem Grund des Verbots lautete die dem stellvertretenden Gouverneur zugeschriebene Antwort, Programme mit diesem Inhalt seien verboten.
Dass ein Saal für ungeeignet befunden wird, und dass das Thema eines Programms als bedenklich gilt, ist nicht dasselbe. Das Erste ist eine technische Feststellung und mit einem anderen Saal gelöst. Das Zweite holt den Gegenstand des Beschlusses aus dem Bereich der Sicherheit heraus und trägt ihn an eine andere Stelle.
Wo genau liegt die Verzerrung?
Das Verbot als gewöhnliche Maßnahme zu Ort und Zeit zu schildern, lässt beide Lesarten außen vor.
Trifft die enge Lesart zu — und die einschränkende Wendung steht im Text —, so galt das Verbot nur jener Konferenz, und die Presseerklärung des folgenden Tages lag außerhalb seines Geltungsbereichs; dann gab es für den Einsatz keine Grundlage. Trifft die weite Lesart zu, so ging es nicht um die Verschiebung einer Veranstaltung, sondern um ein Tätigkeitsverbot für eine Einrichtung und für die ihr nahestehenden Menschen in einer ganzen Provinz, ohne Angabe einer Frist.
Dieser Unterschied ist keine belanglose Einzelheit. Eine Maßnahme zum Ort fällt weg, sobald ein anderer Saal gefunden ist. Ein Verbot für eine Einrichtung dagegen fällt nicht weg, was Sie auch tun — denn verboten ist nicht die Veranstaltung, sondern Sie selbst.
Gesonderte Beiträge vom selben Tag: die Behauptung "Es galt der Ausnahmezustand, und sie versuchten trotz des Verbots ein Programm abzuhalten" und die Behauptung, "die Programme stellen ein Sicherheitsrisiko dar".
Da der Wortlaut des Beschlusses und die dem stellvertretenden Gouverneur zugeschriebene Äußerung im Archiv nicht als Dokumente vorliegen, werden sie in der Fassung wiedergegeben, in der Kuytul sie im Interview vom 1. Juli 2018 geschildert hat.