Die Behauptung, die Furkan-Stiftung sei eine kriminelle Vereinigung
Keine Gewinnabsicht, kein Sanktionssystem, keine Heimlichkeit, kein Geschädigter. Die Akte, deren Verhandlung am 22. Januar 2019 begann, erfüllt nicht ein einziges Element der Definition einer kriminellen Vereinigung.
Unbegründet