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Vorwürfe des Terrorismus und der kriminellen Vereinigung

Die Behauptung, aus der Stiftung sei Material herausgeschmuggelt worden

Verzerrt

Behauptung

Im Kofferraum eines Autos, das am 7. Februar 2018 in Adana aufgrund eines Verdachts angehalten wurde, seien ein Laptop, ein Mobiltelefon, ein Computergehäuse, 1.000 Zeitschriften, 850 Zeitschriftenbeilagen, 18 Handbücher, 30 Plakate und 38 CDs der Furkan-Stiftung sichergestellt worden; die Einsatzkräfte hätten bei ihren Nachforschungen festgestellt, dass diese Materialien aus den Gebäuden der Stiftung herausgeschmuggelt worden seien.

Behauptet von: Sözcü — der Bericht mit der Überschrift "Im angehaltenen Auto wurden Dokumente der Furkan-Stiftung gefunden"07.02.2018Quelle

Fakten

Die Behauptung stammt aus der Zeit eine Woche nach der Operation gegen die Furkan-Stiftung vom 30. Januar 2018. Am 7. Februar 2018 wurden im Kofferraum eines Autos, das in Adana aufgrund eines Verdachts angehalten wurde, Materialien der Stiftung gefunden.

Die Liste des Gefundenen steht im Bericht Stück für Stück: ein Laptop, ein Mobiltelefon, ein Computergehäuse, 1.000 Zeitschriften, 850 Zeitschriftenbeilagen, 18 Handbücher, 30 Plakate und 38 CDs. Alles davon sind die eigenen Veröffentlichungen und das eigene Büromaterial der Stiftung; es ist nichts darunter, dessen Beförderung oder Besitz verboten wäre.

Die Überschrift des Berichts sagt nur, dass "Dokumente gefunden" wurden. Das Wort "herausgeschmuggelt" steht im Fließtext und wird wie eine Feststellung dargeboten. Eine Grundlage für diese Feststellung wird nicht genannt: Aus welchem Gebäude, an welchem Datum und entgegen welcher Anordnung die Sachen herausgebracht wurden, steht nicht da.

Die Materialien wurden zudem auf dem Boden ausgebreitet und fotografiert. Das ist eine Darstellungsform, die bei Waffen- und Drogenfunden verwendet wird; auf Zeitschriften angewandt, hört der Bericht auf, eine Weitergabe von Information zu sein, und wird zu einer Arbeit am Bild.

Der Einwand kam auch aus dem Sicherheitsapparat selbst: Die Polizeidirektion der Provinz Adana hat es beanstandet, dass die bei den Durchsuchungen mitgenommenen Zeitschriften zur Direktion gebracht wurden.

Warum diese Einstufung "Verzerrt"?

Der zutreffende Teil ist dieser: Am 7. Februar 2018 wurde ein Auto angehalten, im Kofferraum wurden Materialien der Stiftung gefunden, und der Fahrer wurde in Gewahrsam genommen. Das bestreiten wir nicht.

Das ist jedoch kein Makel. Dass eine Einrichtung ihre eigene Zeitschrift in einem Auto befördert, ist gewöhnlich. Die Verzerrung liegt nicht im Befund selbst, sondern in dem Verb, das ihm übergestreift wird: Der Unterschied zwischen "gefunden" und "herausgeschmuggelt" ist eine Beschuldigung, deren Begründung der Leserschaft nie genannt wird.

Was sagte der Bericht?

Am Morgen des 7. Februar 2018, um 09:39 Uhr, ging ein Bericht mit dieser Überschrift heraus: "Im angehaltenen Auto wurden Dokumente der Furkan-Stiftung gefunden". Im Vorspann stand, in dem in Adana aufgrund eines Verdachts angehaltenen Auto seien Dokumente jener Stiftung sichergestellt worden, deren Leitungspersonen in Gewahrsam genommen und für deren Leitung ein Zwangsverwalter eingesetzt worden war.

Was war im Kofferraum?

Der Bericht zählt das Sichergestellte einzeln auf:

  • ein Laptop, ein Mobiltelefon, ein Computergehäuse,
  • 1.000 Zeitschriften und 850 Zeitschriftenbeilagen,
  • 18 Handbücher, 30 Plakate, 38 CDs.

Auf der Liste steht nichts Verbotenes. Die Zeitschrift ist die eigene Veröffentlichung, die die Stiftung seit Jahren herausgibt; auch die Handbücher und die Plakate sind das eigene Druckmaterial der Stiftung. Weder sie zu drucken noch sie zu befördern noch sie zu verteilen ist eine Straftat. Dass die Zahl hoch ist, ändert an der Beschaffenheit nichts: Dass eine Einrichtung, die Publikationen herausgibt, Tausende von Exemplaren besitzt, zeigt nicht, was diese Einrichtung tut, sondern wie viel sie gedruckt hat.

Wer traf die Feststellung "herausgeschmuggelt"?

Die Überschrift des Berichts trägt keinen Straftatvorwurf; sie sagt, dass "Dokumente gefunden" wurden. Die Behauptung erscheint im Fließtext: Dort steht, die Einsatzkräfte hätten bei ihren Nachforschungen festgestellt, dass die Materialien aus den Gebäuden der Stiftung herausgeschmuggelt worden seien.

In einem Satz stecken zwei verschiedene Dinge. Das erste ist der sachliche Befund — im Kofferraum lagen diese Materialien. Das zweite ist eine Deutung der Absicht — sie seien von dort herausgeschmuggelt worden. Der Bericht gibt beides mit derselben Bestimmtheit wieder. Für den deutenden Teil aber wird keinerlei Grundlage genannt: Aus welchem Gebäude, an welchem Datum und entgegen wessen Anordnung die Materialien herausgebracht wurden, steht nicht da. Wenn der Eigentümer einer Sache und die Einrichtung, die sie befördert, dieselbe sind, muss zudem erklärt werden, zu wessen Nachteil das "Herausschmuggeln" begangen worden sein soll; auch das tut der Bericht nicht.

Das Foto der auf dem Boden ausgebreiteten Materialien

Das Bild des Berichts zeigt die Materialien auf dem Boden ausgebreitet und von oben fotografiert. Diese Anordnung ist eine bekannte Darstellungsform bei Waffen- und Drogenfunden; wer sie sieht, "versteht", worum es geht, noch bevor gelesen wird, was dasteht. Wird dieselbe Anordnung auf Zeitschriften angewandt, ändert sich der Eindruck, den der Bericht hinterlässt, vollständig, auch wenn die Sachen in der Mitte dieselben bleiben.

Das ist eine Leistung der Darstellung, nicht des Journalismus. Wäre das, was aus dem Kofferraum kam, eine Waffe gewesen, gäbe das Foto Information; da es Zeitschriften sind, gibt das Foto keine Information, sondern tritt an ihre Stelle.

Der Einwand kam aus dem Apparat selbst

An dieser Stelle ist es nicht nötig, einen Kommentar von außen wiederzugeben. Die Polizeidirektion der Provinz Adana hat es beanstandet, dass die bei den Durchsuchungen mitgenommenen Zeitschriften zur Polizeidirektion gebracht wurden. Die Einschätzung, dass das Vorgehen unverhältnismäßig war, ist also auch innerhalb der Einrichtung getroffen worden, die an dem Vorgang beteiligt war.

Der Platz des Berichts in der Reihe

Dieser Bericht steht nicht für sich allein; er gehört zu der Berichtswelle, die auf die Operation vom 30. Januar 2018 folgte. Am 31. Januar 2018 die 350.000 Lira aus dem Tresor, am 7. Februar 2018 die Zeitschriften im Kofferraum, am 27. Februar 2018 "mit gefälschten Quittungen 3 Millionen erbeutet". Allen dreien ist dasselbe gemeinsam: Ein gewöhnlicher Befund wird mit einem außergewöhnlichen Wort erzählt.

Die Angaben auf dieser Seite gehören zu der Operation vom 30. Januar 2018 und zu der ihr folgenden Akte von 2018–2019. Sie sind nicht mit einem anderen, laufenden Gerichtsverfahren zu verwechseln.

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